ZfIR 2011, 795

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungBau-, Boden- und UmweltrechtGG Art.  72, 74 Abs. 1 Nr. 18; BauGB § 124 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1; VwVfG § 56 Abs. 1 Satz 2, § 59Angemessenheit der Übernahme von Fremdanliegerkosten im ErschließungsvertragGGArt. 72GGArt. 74BauGB§ 124VwVfG§ 56VwVfG§ 59BVerwG, Urt. v. 10.08.2011 – BVerwG 9 C 6.10 (OVG Schleswig) +BVerwGUrt.10.8.2011BVerwG 9 C 6.10OVG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Erschließungsvertrag ist nicht schon deshalb unangemessen i.S.v. § 124 Abs. 3 Satz 1 BauGB und somit nichtig, weil sich der Erschließungsunternehmer darin zur Übernahme (auch) desjenigen Anteils an den Erschließungskosten verpflichtet, der im Falle der Erhebung von Beiträgen auf im Erschließungsvertragsgebiet gelegene Grundstücke sog. Fremdanlieger entfallen würde.
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2. Bundesrecht erlaubt eine vertragliche Regelung über Erschließungskosten in dem in § 124 Abs. 2 und 3 BauGB beschriebenen Umfang unabhängig davon, ob die den Gegenstand des Vertrages bildenden Erschließungsanlagen nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähig sind oder nicht. Ein etwaiges landesrechtliches Vertragsformverbot (Handlungsformverbot) kann daher einer vertraglichen Kostenübernahme durch den Erschließungsunternehmer für im Falle der Beitragserhebung nach Landesrecht abzurechnende leitungsgebundene Erschließungsanlagen nicht entgegen stehen.

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