ZfIR 2010, 773

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGBO § 53 Abs. 1 Satz 2; BGB § 1018176. Nach ZV-Bedingungen an Wohnungseigentum zu löschende Dienstbarkeit hat Löschung dieser für übrige, nicht versteigerte Miteigentumsanteile zur FolgeOLG Düsseldorf, Beschl v. 22.09.2010 – I-3 Wx 46/10 (AG Oberhausen)OLG DüsseldorfBeschl22.9.2010I-3 Wx 46/10AG Oberhausen

Leitsatz des Gerichts:

Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, „einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten"), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist.

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