ZfIR 2010, 773

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 709, 714; GBO §§ 19, 29175. Belastung des Grundstücks bedarf bei Gesamtvertretung der eingetragenen GbR der Bevollmächtigung eines Gesellschafters durch die GbRKG, Beschl v. 14.09.2010 – 1 W 243/10KGBeschl14.9.20101 W 243/10

Leitsatz des Gerichts:

Steht den Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Geschäftsführung gemeinschaftlich zu, kann eine Eintragungsbewilligung durch einen Gesellschafter allein wirksam nur abgegeben werden, wenn er durch die Gesellschaft hierzu bevollmächtigt worden ist. Ihm durch die anderen Gesellschafter erteilte Generalvollmachten, die ihn allgemein zu rechtsgeschäftlichen Erklärungen in deren Namen berechtigen, genügen insoweit nicht.

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