ZfIR 2010, 763

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZIP2010RechtsprechungVertragsrechtHOAI § 10 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 (i.d. F. v. 21.9.1995, BGBl I, 1174)Keine Berücksichtigung von Nachträgen bei dem dem Architektenhonorar zugrunde zu legenden KostenanschlagHOAI§ 10HOAI§ 15HOAI§ 1174BGH, Urt. v. 05.08.2010 – VII ZR 14/09 (KG)BGHUrt.5.8.2010VII ZR 14/09KG

Leitsstz des Gerichts:

Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden.

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