ZfIR 2009, 788

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGG Art. 20; AO § 162 Abs. 1; BewG §§ 9, 83, 86 Abs. 3 Satz 1, §§ 87, 129; BewG DDR § 10 Abs. 1; RBewDV § 32 Abs. 1 Nr. 5, § 33179. Keine Anwendung des Sachwertverfahrens sondern Schätzung des Einheitswertes 1935 für denkmalgeschütztes Wasserschloss im BeitrittsgebietBFH, Urt. v. 02.04.2008 – II R 59/06 (FG Gotha)BFHUrt.2.4.2008II R 59/06FG Gotha

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Schätzung des Einheitswerts eines im Beitrittsgebiet gelegenen sonstigen Gebäudes auf den 1. Januar 1935 ist eine Schätzungsmethode, mit der der gemeine Wert des Gebäudes auf der Grundlage des Bodenwerts und des Gebäudewerts ermittelt und jeweils die durchschnittlichen Herstellungskosten für vergleichbare Objekte auf den Stichtag 1.1.1935 zugrunde gelegt sind, rechtlich nicht zu beanstanden. Eine (entsprechende) Anwendung des Sachwertverfahrens der §§ 83 ff. BewG mit allen Detailregelungen ist nicht geboten.

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