ZfIR 2009, 788

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004177. Verpflichtung des Wohnungseigentümers zur Beseitigung einer baulichen Veränderung im Rahmen einer ErbfolgeLG München, Beschl. v. 03.08.2009 – 1 T 13291/05 (AG München)LG MünchenBeschl.3.8.20091 T 13291/05AG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Handlungsstörer bleibt zur Beseitigung einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum auch dann verpflichtet, wenn er sein Wohnungseigentum veräußert und er nicht mehr Wohnungseigentümer ist.

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