ZfIR 2009, 787

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 556 Abs. 3172. Zwölfmonatige Frist zur Abrechnung von Nebenkosten bei neben dinglichem Wohnungsrecht schuldrechtlich vereinbarter Betriebskostenbeteiligung des BerechtigtenBGH, Urt. v. 25.09.2009 – V ZR 36/09 (LG Göttingen)BGHUrt.25.9.2009V ZR 36/09LG Göttingen

Leitsatz des Gerichts:

Wird bei der Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts schuldrechtlich vereinbart, dass der Berechtigte bestimmte Betriebskosten anteilig zu tragen und Vorauszahlungen zu leisten hat, gelten für die Abrechnung über die Vorauszahlungen die Regelungen in § 556 Abs. 3 entsprechend.

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