ZfIR 2008, 776

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 840; WEG §§ 23, 27180. Keine einstweilige Regelungsverfügung zur kurzfristigen Abwendung von in angefochtenem Eigentümerbeschluss bestimmten MalerfassadenarbeitenLG München, Beschl. v. 08.08.2008 – 1 T 13169/08 (AG München)LG MünchenBeschl.8.8.20081 T 13169/08AG München

Leitsatz des Gerichts:

Im eV-Verfahren ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.

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