ZfIR 2008, 775

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 1 Abs. 3, § 5 Abs. 2, § 16 Abs. 2177. Anteilige Kostentragungspflicht der Teileigentümer für die Reparatur von Garagendächern mangels Sondereigentumsfähigkeit der DächerAG Schwäbisch-Hall, Beschl. v. 18.07.2008 – 5 GR 33/06AG Schwäbisch-HallBeschl.18.7.20085 GR 33/06

Leitsatz der Redaktion:

Fasst die Eigentümergemeinschaft Beschlüsse, die gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstossen, insbesondere gegen § 5 Abs. 2 WEG und daher nichtig sind, ist der Verwalter zur eigenständigen Beschlussanfechtung berechtigt. Die Anfechtung des Verwalters führt zur Feststellung, dass die gefassten Beschlüsse ungültig sind.

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