RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Neue Vollstreckungsgebühr in Hessen
In der neunten VO zur Änderung der Hess. VwVKostO (GVBl. Hessen 2020, 233) wurde für die Bearbeitung von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren ein eigener Gebührentatbestand eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Rahmengebühr im Bereich von 50 – 250 €, § 4b Abs. 1 Hess. VwVKostO. Die Gebühr fällt bereits mit der Prüfung der Beantragung an (Abs. 2).
Mitgeteilt von Gerhard Schmidberger