ZfIR 2020, 726

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 78b167. Zurückweisung des Antrags eines revisionsbeklagten Wohnungseigentümers auf Beiordnung eines Notanwalts zwecks Anhörungsrüge GGArt. 103 ZPO§ 78b ZfIR 2020, 727 BGH, Beschl. v. 01.09.2020 – V ZR 178/19 (LG München I)BGHBeschl.1.9.2020V ZR 178/19LG München I

Leitsatz der Redaktion:

Hat ein Senat des BGH die Ausführungen einer Partei (hier Wohnungseigentümer als Revisionsbeklagter) zur Kenntnis genommen und – soweit sie im Revisionsverfahren zu berücksichtigen waren – vor der Urteilsverkündung umfänglich rechtlich geprüft, ist der Antrag der Partei auf Beiordnung eines Notanwalts zwecks Erhebung einer Anhörungsrüge zurückzuweisen, weil die beabsichtigte Erhebung einer Anhörungsrüge aussichtslos erscheint; dass die Prüfung nicht zu dem von der Partei gewünschten Ergebnis geführt hat, begründet keinen Verstoß gegen das rechtliche Gehör.

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