ZfIR 2020, 714

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtErbbauRG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7; GBO § 18; WEG § 12 Abs. 1; BGB § 167 Abs. 1Wirksamkeit der von (ehemaligem) Eigentümer zur Veräußerung des Erbbaurechts erklärten Zustimmung auch bei Eigentümerwechsel ErbbauRG§ 5 ErbbauRG§ 6 ErbbauRG§ 7 GBO§ 18 WEG§ 12 BGB§ 167 OLG München, Beschl. v. 15.06.2020 – 34 Wx 131/20 (rechtskräftig; AG München)OLG MünchenBeschl.15.6.202034 Wx 131/20rechtskräftigAG München

Leitsatz des Gerichts:

Die Wirksamkeit der durch den Eigentümer erklärten Zustimmung nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG dauert auch dann fort, wenn nachträglich die Berechtigung hierzu durch den Verlust der Eigentümerstellung entfällt, bevor der Eintragungsantrag gestellt worden ist.

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