ZfIR 2018, 715

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGNotKG § 29 Nr. 1, § 30 Abs. 3168. Wohnungsverwalter als Kostenschuldner für die von ihm beauftragte notarielle Beglaubigung seiner Verwalterzustimmung GNotKG§ 29 GNotKG§ 30 LG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.2018 – 19 OH 7/17 (rechtskräftig)LG DüsseldorfBeschl.28.5.201819 OH 7/17rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift der Verwalterin unter der Genehmigung der Veräußerung schuldet diese als Auftraggeberin gem. § 29 Nr. 1 GNotKG jedenfalls dann, wenn nicht deutlich gemacht wird, dann im Namen und im Auftrag der Beteiligten des Kaufvertrags gehandelt wird. In einem solchen Fall ist es nicht zu beanstanden, wenn die Verwalterin seitens des Notars in Anspruch genommen wird, weil sie als Ermächtigte der Wohnungseigentümergemeinschaft angesehen wird.
2. Die im Kaufvertrag enthaltene Kostenübernahmeerklärung i. S. v. § 30 Abs. 3 GNotKG ändert daran nichts, weil die Kosten für die Verwaltergenehmigung in dem Kaufvertrag ausdrücklich übernommen werden müssen

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