ZfIR 2018, 715

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 138 Abs. 1, §§ 242, 556 Abs. 3165. Wirksam vereinbarte kurze Ausschlussfrist für Einwendungen des gewerblichen Mieters gegen eine Nebenkostenabrechnung BGB§ 138 BGB§ 242 BGB§ 556 OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.05.2018 – 9 U 111/16 (LG Konstanz)OLG KarlsruheUrt.22.5.20189 U 111/16LG Konstanz

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Regelung im Mietvertrag zu den Nebenkosten, wonach „Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung nur innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang“ der Abrechnung geltend gemacht werden können, enthält eine Ausschlussfrist. Bei einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung kann der Mieter die von ihm bezahlten Nebenkosten nicht zurückverlangen, wenn er später, nach Fristablauf, inhaltliche Fehler bemerkt.
2. Für den Bereich der Geschäftsraummiete bestehen keine rechtlichen Bedenken, für Einwendungen des Mieters gegen Nebenkostenabrechnungen individualvertraglich eine kurze Ausschlussfrist von zwei Wochen zu vereinbaren.

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