ZfIR 2018, 714

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 280, 281, 634 Nr. 4162. Keine Zahlung fiktiver Mängelbeseitigungskosten/Alternativen der Schadensbemessung bei Geltendmachung des kleinen Schadensersatzanspruchs wegen mangelhaften Werks BGB§ 280 BGB§ 281 BGB§ 634 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 31.08.2018 – 13 U 191/16 (LG Darmstadt)OLG Frankfurt/M.Urt.31.8.201813 U 191/16LG Darmstadt

Leitsätze des Gerichts:

1. Behält der Besteller das Werk und lässt den Mangel nicht beseitigen, kann der Schaden ausgehend von der für das Werk vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile bemessen werden, die auf die mangelhafte Leistung entfallen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22. 2. 2018 – VII ZR 46/17, ZfIR 2018, 305 (m. Anm. Reichelt, S. 312)).
2. Ergeben sich die Vergütungsanteile, die auf die mangelhafte Leistung entfallen, nicht aus dem Bauvertrag, sind sie gem. § 287 ZPO zu schätzen.
3. Bei der Schadensschätzung ist das dem Besteller verbleibende Material, soweit diesem noch ein wirtschaftlicher Wert zukommt, zu berücksichtigen.
4. Dem Besteller, der im erstinstanzlichen Verfahren seinen Schaden anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten dargelegt hat, ist im Berufungsverfahren unter Hinweis auf die geänderte Rechtsprechung Gelegenheit zu geben, seinen Schaden anderweitig darzulegen und zu beziffern.

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