RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2017
Aktuell
BVerwG: Zur Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen
Das BVerwG entschied, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen (BVerwG, Urt. v. 27. 9. 2017 – 6 C 32.16). Nach dem seit dem 1. 1. 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder sind Inhaber von Betriebsstätten für die darin vorhandenen Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags verpflichtet, der neben ihre allgemeine Beitragspflicht für die Betriebsstätte tritt. Für jedes Zimmer bzw. jede Ferienwohnung muss der Inhaber ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten, wobei die erste Raumeinheit beitragsfrei ist. Das BVerwG hob das berufungsgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen VGH zurück.
(Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 66/2017 vom 27. 9. 2017)