ZfIR 2017, 717

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 611, 621 Nr. 3, § 307 Abs. 1 Satz 1163. Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer 72-monatigen Laufzeit eines zur Fernüberwachung von Gewerbemieträumen abgeschlossenen Dienstvertrags BGB§ 611 BGB§ 621 BGB§ 307 OLG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2016 – 3 U 105/16 (rechtskräftig; LG Stuttgart)OLG StuttgartUrt.7.12.20163 U 105/16rechtskräftigLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung einer akustischen Fernüberwachung durch sensorbasierte Abhörtechnik mit Alarmmeldung an eine 24h-besetzte Zentralstelle des Anbieters beurteilt sich nach dienstvertraglichen Regeln.
2. Für das „Aushandeln“ einer Vertragsbedingung genügt es noch nicht, dass der Verwender in seinem Formular das Ankreuzen verschiedener vorgegebener Vertragslaufzeiten ermöglicht.
3. Eine Vertragslaufzeit von 72 Monaten wird sich regelmäßig als unangemessene Benachteiligung auch des unternehmerisch tätigen Kunden darstellen.

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