ZfIR 2017, 715

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 251 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3Zurückweisung des Insolvenzplans mangels Bestätigung durch das Gericht bei erwartetem Versagungsantrag eines Grundpfandgläubigers wegen Schlechterstellung InsO§ 231 InsO§ 251 BGH, Beschl. v. 20.07.2017 – IX ZB 13/16 (LG Bielefeld)BGHBeschl.20.7.2017IX ZB 13/16LG Bielefeld

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Insolvenzgericht kann einen vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan im Vorprüfungsverfahren zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass ein erfolgreicher Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung zum Schutz von Minderheiten gestellt werden wird.
2. Soll die durch einen Insolvenzplan verursachte Schlechterstellung eines Beteiligten mittels einer Kompensationsregelung ausgeglichen werden, muss die Finanzierung der zum Ausgleich vorgesehenen Mittel gesichert sein und durch diese zusätzlichen Mittel ein vollständiger Ausgleich der Schlechterstellung eindeutig erreicht werden können.

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