ZfIR 2016, 725

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrecht WEG § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; GBO §§ 18, 39 Abs. 1, § 75166. Zum Grundbuchvollzug eines notariellen Kaufvertrags über Eigentumswohnung bei Abweichungen vom Aufteilungsplan WEG§ 6 WEG§ 7 GBO§ 18 GBO§ 39 GBO§ 75 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.06.2016 – I-3 Wx 282/15 (AG Dinslaken)OLG DüsseldorfBeschl.17.6.2016I-3 Wx 282/15AG Dinslaken

Leitsatz des Gerichts:

Dem Grundbuchvollzug des notariellen Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung (hier: Eintragung des bestellten Grundpfandrechtes nebst Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vollzug bestimmter Löschungen in Abt. III und sodann Eintragung der Vormerkung) steht nicht entgegen, dass die tatsächliche Bauausführung des errichteten Gebäudes von der nach dem Aufteilungsplan vorgesehenen abweicht, sofern nicht die Planabweichung eine Zuordnung der errichteten Räume zu einer im Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit mangels Abgrenzbarkeit zum Gemeinschaftseigentum und zu sonstigem Sondereigentum unmöglich macht (hier verneint bei Schaffung eines vergrößerter Wohn- und Schlafraums unter Wegfall der Küchenfläche; Errichten einer zusätzlichen Wand in dem vorgesehenen Schlafraum; Ersetzen der geplanten Loggia durch eine Dachfläche mit Velux-Fenster; Gestaltung des einen der beiden geschaffenen Räumen als (größere) Küche; Beschreibung des anderen als Kinderzimmer); die Vollzugsreife der gestellten Anträge setzt weder die vorherige Änderung der Teilungserklärung noch eine vorherige Berichtigung des Grundbuchs voraus.

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