ZfIR 2016, 719

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungWohnungseigentumsrecht WEG § 23 Abs. 1, § 10 Abs. 2 Satz 3Vorrang der Auslegung der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung vor deren von Wohnungseigentümern gerichtlich geltend gemachter Anpassung WEG§ 23 WEG§ 10 BGH, Versäumnisurt. v. 13.05.2016 – V ZR 152/15 (LG Düsseldorf)BGHVersäumnisurt.13.5.2016V ZR 152/15LG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.
2. Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gem. § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG.

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