RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2015
Aktuell
Gesetzgebung: Hamburg – Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung
In Hamburg können leer stehende Gewerbeimmobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen von der Stadt Hamburgbeschlagnahmt werden. Das beschloss die Hamburger Bürgerschaft 1. 10. 2015 (Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen). Die Regelung ist bis 31. 3. 2017 befristet und soll nicht für Privatwohnungen gelten. Das Gesetz wurde in zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossen. Nach Angaben des rot-grünen Senats geht es nur um Hallen, in denen viele Menschen unterkommen können. Nach Hamburg plant auch Bremen eine ähnliche Regelung.
(Quelle: Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen – https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/49951/gesetz-zur-sicherung-der-fl%C3 %BCchtlingsunterbringung-in-einrichtungen.pdf und spiegel online vom 2. 10. 2015)