ZfIR 2015, 778

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Steuerrecht ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13c; BewG § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5169. Befreiung von der Erbschaftssteuer unter Berücksichtigung des gesamten Grundstückwerts bei nach Erbauseinandersetzung erhaltenem Alleineigentum ErbStG§ 13 ErbStG§ 13c BewG§ 181 BFH, Urt. v. 23.06.2015 – II R 39/13 (FG Hannover) +BFHUrt.23.6.2015II R 39/13FG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Familienheim i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG setzt u. a. voraus, dass der begünstigte Erwerber nach dem Erbfall die in einem bebauten Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG befindliche Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Dazu muss der Erwerber innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung der Wohnung fassen und durch den Einzug in die Wohnung tatsächlich umsetzen.
2. Erwirbt ein Miterbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses das Alleineigentum an einem Familienheim i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG oder an einem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück i. S. d. § 13c Abs. 3 ErbStG, erhöht sich sein begünstigtes Vermögen unabhängig davon, ob die ZfIR 2015, 779Vereinbarung über die Erbauseinandersetzung zeitnah, d.h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt.

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