ZfIR 2015, 778

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht GBO § 29; BGB §§ 93, 94 Abs. 1, § 912165. Keine Zustimmung des Nachbareigentümers zur Begründung von Wohnungseigentum bei nachträglichem Überbau eines einheitlichen Gebäudes GBO§ 29 BGB§ 93 BGB§ 94 BGB§ 912 KG, Beschl. v. 19.08.2015 – 1 W 765/15KGBeschl.19.8.20151 W 765/15

Leitsatz des Gerichts:

An einem auf das Nachbargrundstück hinübergebauten Gebäude kann ohne Zustimmung des Nachbareigentümers Wohnungseigentum begründet werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Überbau nach Erstellung des Gebäudes durch Teilung des Grundstücks entstanden ist, und nach Lage und Umfang der maßgebende Teil des Gebäudes so eindeutig auf dem aufzuteilenden Grundstück liegt, dass ausgeschlossen werden kann, dass der Überbau nach der wirtschaftlichen Bedeutung den maßgebenden Teil darstellt.

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