ZfIR 2014, 756

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGNotKG § 18 Abs. 3; KV Nr. 14130, 14141169. 0,1 Gebühr(-enerhöhung) für jedes weitere beteiligte Grundbuchamt bei Eintragung der Änderung eines Gesamtrechts bei mehreren GrundbuchämternOLG Stuttgart, Beschl. v. 17.09.2014 – 8 W 333/14 (AG Böblingen)OLG StuttgartBeschl.17.9.20148 W 333/14AG Böblingen

Leitsätze der Redaktion:

1. Für die Eintragung der Veränderung von Belastungen (hier: Abtretung einer Gesamtgrundschuld) entsteht eine 0,5 Gebühr (Nr. 14130 KV GNotKG), die sich bei der Beteiligung verschiedener Grundbuchämter um jeweils 0,1 erhöht ab dem zweiten für jedes weitere beteiligte Grundbuchamt.

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