ZfIR 2014, 756

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e); GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, Art. 12167. Kein genereller Steuerlass wegen sachlicher Unbilligkeit bei Hinzurechnung der Miet- und Pachtzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrags eines gewerblichen ZwischenvermietersBFH, Urt. v. 04.06.2014 – I R 21/13 (FG Cottbus) +BFHUrt.4.6.2014I R 21/13FG Cottbus

Leitsatz des Gerichts:

Die Besteuerungsfolgen, die aus der Hinzurechnung der Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewStG 2002 i. d. F. des UntStRefG 2008 resultieren, entsprechen im Regelfall den gesetzgeberischen Wertungen und rechtfertigen daher grundsätzlich keinen Erlass der Gewerbesteuer wegen sachlicher Unbilligkeit.

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