ZfIR 2014, 755

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 10 Abs. 6 Satz 3; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 5; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2, §§ 104, 485164. Kostenmäßige Berücksichtigung des selbstständigen Beweisverfahrens eines Erwerbers im Hauptsachverfahren nach Ansichziehen der Erwerberrechte durch die (klagende) WEGBGH, Beschl. v. 27.08.2014 – VII ZB 8/14 (OLG Hamm)BGHBeschl.27.8.2014VII ZB 8/14OLG Hamm

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel wirksam an sich gezogen hat, gegen die Antragsgegnerin des selbständigen Beweisverfahrens auf Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im Verfahren der Kostenvorschussklage mitumfasst.

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