ZfIR 2014, 755

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrecht BGB §§ 138, 139162. Sittenwidrigkeit eines Nachtrags zum Mietvertrag unter Ausnutzung vom Vermieter verursachter Zwangslage des MietersOLG Frankfurt/M., Urt. v. 27.05.2014 – 2 U 41/13 (LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.27.5.20142 U 41/13LG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Die von den Parteien eines Mietvertrags geschlossene Nachtragsvereinbarung zu diesem Mietvertrag kann nach den Umständen des Einzelfalls sittenwidrig sein, wenn der Vermieter hierbei eine von ihm selbst verschuldete Zwangslage des Mieters ausnutzt und ihn hierdurch zum Abschluss dieser Nachtragsvereinbarung veranlasst. Die Auswirkungen auf die Wirksamkeit des ursprünglichen Mietvertrages richten sich danach, ob die Vertragsparteien es ohne die Änderungsvereinbarung bei den bisher geltenden Vereinbarungen gelassen hätten.

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