ZfIR 2014, 748

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2014RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 16 Abs. 2, Abs. 8, § 28 Abs. 3Zur Kostentragungspflicht bei Rechtsverfolgung von Beitrags- oder Schadensersatzansprüchen durch Verband gegen einzelne WohnungseigentümerWEG§ 16WEG§ 28BGH, Urt. v. 04.04.2014 – V ZR 168/13 (LG Itzehoe)BGHUrt.4.4.2014V ZR 168/13LG Itzehoe

Leitsätze des Gerichts:

1. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gem. § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen; eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gem. § 16 Abs. 8 WEG kommt nicht in Betracht.
2. Der Wirtschaftsplan kann nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen; nichts anderes gilt für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage als Ergänzung des Wirtschaftsplans.

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