ZfIR 2013, 748

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 150a Abs. 2 Satz 2; ZwVwV § 21 Abs. 1170. Keine Vergütung der dem Institutsverwalter durch Delegierung von Verwaltungsaufgaben entstandenen KostenLG Berlin, Beschl. v. 02.09.2013 – 82 T 382/13 (AG Lichtenberg)LG BerlinBeschl.2.9.201382 T 382/13AG Lichtenberg

Leitsatz des Einsenders:

Der nach § 150a ZVG vorgeschlagene Verwalter hat keinen Anspruch auf Ersatz von Vergütungen für Personen, die aufgrund eines Dienstleistungsvertrags für ihn Tätigkeiten im Verwaltungsbereich durchführen. Allein das Fehlen eines Computerprogramms zum Führen der Mieterkonten stellt keinen Grund dafür dar, dass Hilfspersonen aus der Zwangsverwaltungsmasse bezahlt werden dürfen.

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