ZfIR 2012, A 5

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Trinkwasser: Bürokratieabbau bei Legionellenprüfung

Das Bundesgesundheitsministerium will private Vermieter von einer Reihe bürokratischer Pflichten im Zuge der Legionellenprüfung von Trinkwasseranlagen entlasten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland unter Hinweis auf geplante Änderungen der Trinkwasserverordnung hin. Gegebenenfalls hätten dann Vermieter bis Ende 2013 Zeit, ihre Anlagen erstmalig prüfen zu lassen. Nach aktueller Rechtslage endete diese Frist bereits am 31.10.2012.
Seit November 2011 sind Vermieter von Wohnungen verpflichtet, ihre Trinkwasseranlagen – soweit sie eine bestimmte Größe überschreiten – den Gesundheitsbehörden zu melden und jährlich auf Legionellen überprüfen zu lassen. Die neue Verordnung sieht nun vor, dass Legionellenprüfungen nur noch alle drei Jahre vorgenommen werden müssen und außerdem nur auffällige Befunde den Ämtern zu melden sind. Zudem werden nun Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern explizit von der Pflicht ausgenommen.
(Quelle Pressemitteilung Haus & Grund vom 5.9.2012)
Anm. d. Red.: Eine Entscheidung des Bundesrates in dieser Sache wird voraussichtlicht für den 12.10.2012 erwartet.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag von Dr. Oliver Hübner, Auswirkungen der im Jahre 2011 novellierten Trinkwasserverordnung auf den Eigentümer einer vermieteten Bestandsimmobilie – in diesem Heft, S. 724.

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