ZfIR 2012, 760

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 13; AO § 34; GrStG § 28170. Abgrenzung der vom Zwangsverwalter zu bedienenden laufenden Beiträge von Rückständen bei Neufestsetzung der Grunderwerbsteuer gegenüber anderem Steuerschuldner nach BeschlagnahmeOVG Münster, Urt v. 09.08.2012 – 14 A 2640/09OVG MünsterUrt9.8.201214 A 2640/09

Leitsätze der Redaktion:

1. Für die vorzunehmende Abgrenzung, was zu den laufenden Beträgen bzw. den laufenden wiederkehrenden Leistungen einerseits und was zu den zwangsverwaltungsrechtlich nicht zu bedienenden Rückständen zählt, kommt es nicht auf die Person des Steuerschuldners an, sondern darauf, ob die abstrakt zu Jahresbeginn entstandene Steuer vor der Beschlagnahme durch Steuerbescheid fällig gestellt war.

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