ZfIR 2012, 759

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtKostO § 16 Abs 1 Satz 1, § 147 Abs. 2164. Keine Betreuungsgebühr bei Bevollmächtigung des Notars durch Käufer statt Vorabbewilligung der Löschung einer AuflassungsvormerkungBGH, Beschl. v. 26.07.2012 – V ZB 288/11 (OLG Hamm)BGHBeschl.26.7.2012V ZB 288/11OLG Hamm

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO wird schon mit der Annahme eines Auftrags durch den Notar ausgelöst, die von den Parteien vorab für den Vollzug oder die Rückabwicklung des Vertrags abgegebenen Erklärungen (Auflassung, Löschungsbewilligung) zu überwachen, wenn der Notar aufgrund einer von ihm zu beachtenden Ausfertigungssperre keine vollständigen Ausfertigungen erteilen darf.

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