ZfIR 2012, 747

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 26 Abs. 1Bestellung einer UG (haftungsbeschränkt) als Verwalterin einer WEG unter Voraussetzung der BonitätsprüfungWEG§ 26BGH, Urt. v. 22.06.2012 – V ZR 190/11 (LG Karlsruhe)BGHUrt.22.6.2012V ZR 190/11LG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Bestellung des Verwalters haben die Wohnungseigentümer wie bei der Abberufung einen Beurteilungsspielraum.
2. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer WEG sein.
3. Zum Verwalter einer WEG darf – unabhängig von der Rechtsform – nur bestellt werden, wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und ausreichende Sicherheit im Haftungsfall bietet.
4. Besteht bei objektiver Betrachtung Anlass, die Bonität des in Aussicht genommenen Verwalters zu prüfen, müssen die Wohnungseigentümer die Bestellung zurückstellen, bis sie Unterlagen oder andere Erkenntnisse haben, die eine entsprechende Entscheidung erlauben.

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