ZfIR 2012, 744

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 15 Abs. 3; BImSchG § 22 Abs. 1aUnterlassen der Nutzung einer Wohnung als Tagesmuttereinrichtung mangels Zustimmung durch übrige WohnungseigentümerWEG§ 15BImSchG§ 22BGH, Urt. v. 13.07.2012 – V ZR 204/11 (LG Köln)BGHUrt.13.7.2012V ZR 204/11LG Köln

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Nutzung einer Wohnung zur werktäglichen Erbringung von Betreuungsdienstleistungen gegenüber Dritten in Form einer Pflegestelle von bis zu fünf Kleinkindern („Tagesmutter“) stellt eine gewerbliche Nutzung dar, die vom Wohnzweck nicht mehr getragen wird.
2. Die mangels erfoderlicher Mehrheit nicht erteilte Zustimmung zu dieser Nutzung beeinhaltet zugleich die Untersagung einer weiteren Fortführung der Tätigkeit und damit einen Unterlassungsanspruch.

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