ZfIR 2012, 740

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 138; GBO § 19; PfandlVO § 10 Abs. 1Eintragungshindernis einer Grundschuld bei in Höhe von 48 % schuldrechtlich und dinglich vereinbarten ZinsenBGB§ 138GBO§ 19PfandlVO§ 10OLG Schleswig, Beschl. v. 05.09.2012 – 2 W 19/12 (rechtskräftig)OLG SchleswigBeschl.5.9.20122 W 19/12rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Das Grundbuchamt ist zur Prüfung des materiellen Geschäfts berechtigt, wenn es durch Tatsachen begründete Zweifel an der Wirksamkeit der dinglichen Einigung hat, etwa bei Mängeln des schuldrechtlichen Vertrags aufgrund § 138 Abs. 1 BGB, die auf das dingliche Geschäft „durchschlagen“.
2. Die Vereinbarung eines Zinsatzes i.H.v. 48 % in einem Darlehensvertrag verstößt unter Vermutung der subjektiven Voraussetzungen gegen die guten Sitten; die Eintragung einer Grundschuld mit Zinsen in ebenfalls derartiger Höhe ist nicht vorzunehmen.

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