ZfIR 2011, 765

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 8 Abs. 2, § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1169. Zum geldwerten Vorteil bei verbilligter Überlassung von Wohnungen durch den ArbeitgeberBFH, Urt. v. 11.05.2011 – VI R 65/09 (FG Düsseldorf)BFHUrt.11.5.2011VI R 65/09FG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen und werden Nebenkosten (z. T.) nicht erhoben, liegt eine verbilligte Überlassung und damit ein Sachbezug nur vor, soweit die tatsächlich erhobene Miete zusammen mit den tatsächlich abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Miete (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) unterschreitet. Dabei ist jeder Mietwert als ortsüblich anzusehen, den der Mietspiegel im Rahmen einer Spanne zwischen mehreren Mietwerten für vergleichbare Wohnungen ausweist (BFH, Urt. v. 17.8.2005 – IX R 10/05, BFHE 211, 151 = BStBl II 2006, 71).

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