ZfIR 2011, 763

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 313, 242161. Anpassung des Erbbaurechtszinses bei Ausbleiben der von den Parteien eingerechneten Anschlussförderung (Wegfall der Geschäftsgrundlage)KG, Urt. v. 23.08.2011 – 4 U 152/08 (LG Berlin)KGUrt.23.8.20114 U 152/08LG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Dem Erbbauberechtigten steht im Hinblick auf die vom Land B. nicht mehr gewährte Anschlussförderung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegen die Erbbaurechtsverpflichtete als eine zu 100 % landeseigene Gesellschaft des Landes B ein Anspruch auf Anpassung des zu zahlenden Erbbauzinses zu, soweit die Parteien des Erbbaurechtsvertrages die Gewährung einer Anschlussförderung ,,mitdacht" haben und die sich als Äquivalent darstellenden und im Erbbaurechtsvertrag geregelten Verpflichtungen des Erbbauberechtigten zur Errichtung und Unterhaltung von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau über den Zeitraum der 15-jährigen Erstförderung hinausgehen.

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