ZfIR 2011, 757

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 15Keine dauerhafte Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum ausgewiesenen Raums zu WohnzweckenWEG§ 15BGH, Beschl. v. 16.06.2011 – V ZA 1/11 (LG Stuttgart)BGHBeschl.16.6.2011V ZA 1/11LG Stuttgart

Leitsatz der Redaktion:

Es ist generell unzulässig, einen in der Teilungserklärung als Teileigentum und Hobbyraum ausgewiesenen Raum nicht nur vorübergehend zu Wohnzwecken zu nutzen

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