ZfIR 2010, A 14

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Gesetzentwurf: Flächenverwertung durch BVVG soll verbessert werden

Die Verwertung von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) soll vorangetrieben werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf (17/3183) der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP hervor. Dabei sollen verstärkt agrarstrukturelle Belange berücksichtigt werden. Der Prozess soll im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein.
Die BVVG hat seit 1992 den gesetzlichen Auftrag, in den neuen Bundesländern ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren. Der Flächenverkauf durch die BVVG erfolgt nach den gesetzlichen Grundlagen des modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV).
Seit 2004 seien Preissteigerungen der durch die BVVG zu privatisierenden landwirtschaftlichen Flächen zu verzeichnen. Diese ließen sich bis heute im Durchschnitt auf annähernd 100 Prozent summieren. Nicht wirtschaftende Alteigentümer haben die Möglichkeit zum begünstigten Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen für einen Betrag bis zur Höhe einer Ausgleichsleistung. Voraussetzung hierfür sei jedoch ein bestandskräftiger Bescheid der hierzu erforderlichen Anträge. Problematisch stelle sich die Verzögerung bei der Bescheidung von Anträgen dar, aufgrund derer nicht wirtschaftende Alteigentümer wegen Zeitablaufs immer weniger Flächen erwerben können. Daher beabsichtigen die Koalitionsparteien von CDU/CSU und FDP den entsprechenden Paragrafen des Ausgleichsleistungsgesetzes so zu ändern, dass Verzögerungen im Bescheidungsprozess über Ausgleichsleistungen nicht mehr negativ auf den Umfang der Erwerbsmöglichkeiten einwirken. So soll beispielsweise die Möglichkeit eröffnet werden, für die Berechnung des Kaufpreises den maßgeblichen Verkehrswert zum Stichtag 1.1.2004 zugrunde zu legen.
(Quelle: HiB Nr. 326/2010 vom 8.10.2010)

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