ZfIR 2010, 742

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenBau-, Boden- und UmweltrechtGG Art. 14; DSchPflG § 13 Abs. 1167. Keine unverhältnismäßige Einschränkung der Eigentümerrechte durch Versagung einer Abrissgenehmigung bei Kenntnis des Denkmalschutzes zum Zeitpunkt des GrundstückserwerbsBVerfG, Beschl. v. 14.04.2010 – 1 BvR 2140/08 (OVG Koblenz)BVerfGBeschl.14.4.20101 BvR 2140/08OVG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

Wird ein Grundstück nachdem es als Denkmalzone unter Denkmalschutz gestellt wurde, geteilt und hat der Erwerber eines der neuen Grundstücke Kenntnis von der Denkmalzone, stellt die Versagung der vom Eigentümer beantragten Abrissgenehmigung keine unzumutbare Eigentumsbelastung dar.

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