ZfIR 2010, 742

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1165. Anpassung der Nummerierung der Räume nach Tausch von bestehendem Sondereigentum an Kellerräumen ohne Erfordernis eines neuen AufteilungsplansOLG München, Beschl. v. 13.08.2010 – 34 Wx 105/10 (AG Laufen)OLG MünchenBeschl.13.8.201034 Wx 105/10AG Laufen

Leitsätze des Gerichts:

1. Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft Kellerräume oder Garagen bzw. ordnen sie derartige Räume einem anderen Sondereigentum zu, ist für den grundbuchamtlichen Vollzug der Änderung der Teilungserklärung ein neuerlicher Aufteilungsplan mit entsprechender Neunummerierung nicht erforderlich.

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