ZfIR 2010, 738

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2010RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765aMaßnahmen des Vormundschaftsgerichts zur Fortsetzung des ZV-Verfahrens nach abgelehnter Unterbringung von suizidgefährdetem SchuldnerZPO§ 765aBGH, Beschl. v. 15.07.2010 – V ZB 1/10 (LG Aachen)BGHBeschl.15.7.2010V ZB 1/10LG Aachen

Leitsatz des Gerichts:

Erachtet das Vormundschaftsgericht Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für geboten, solange die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, so setzt die Fortsetzung der Vollstreckung gegen den suizidgefährdeten Schuldner voraus, dass das Vollstreckungsgericht flankierende Maßnahmen ergreift, die ein rechtzeitiges Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der Suizidgefahr ermöglichen.

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