ZfIR 2010, 723

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2010RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtGBO § 29Nachweise zur Existenz, zur Identität und zur Vertretung der erwerbenden GbR bei GrundstücksgeschäftenGBO§ 29OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.08.2010 – 12 W 158/10 (nicht rechtskräftig; AG Vechta)OLG OldenburgBeschl.9.8.201012 W 158/10nicht rechtskräftigAG Vechta

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein noch nicht in der Kaufvertragsurkunde geführter Nachweis zur Identität der Gesellschafter der erwerbenden GbR und zur Vertretungsberechtigung der handelnden Personen kann auch nachträglich durch (in der Form des § 29 GBO abgegebene) eidesstattliche Erklärungen der Gesellschafter nachgewiesen werden.
2. Die Notwendigkeit eines ergänzenden Nachweises besteht dabei jedoch regelmäßig nur dann, wenn der Gesellschafterkreis und die Vertretungsberechtigung der Handelnden nach dem Wortlaut der Kaufvertragsurkunde nicht eindeutig bezeichnet sind bzw. wenn sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für Veränderungen ergeben.

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