ZfIR 2009, 756

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtArt. 111 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FGG-RG164. Anwendung des FGG auch für Rechtsmittelverfahren bei vor dem 1.9.2009 beantragter GrundbuchberichtigungOLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2009 – I-3 Wx 187/09 (AG Wuppertal)OLG DüsseldorfBeschl.24.9.2009I-3 Wx 187/09 (AG Wuppertal)

Leitsatz des Gerichts:

Ist eine Grundbuchsache noch vor Inkrafttreten des FamFG (1.9.2009) eingeleitet oder deren Einleitung bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes beantragt worden, so hat nicht nur das Amtsgericht (Grundbuchamt) nach „altem“ Recht zu verfahren, vielmehr richten sich das gegen seine (Zwischen-) Entscheidung eröffnete Rechtsmittel und die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens ebenfalls noch nach dem FGG.

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