ZfIR 2009, 755

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrecht§§ 488, 123, 311 Abs. 2 ,280 BGB; § 9 Abs. 1 und 3 VerbrKG161. Keine arglistige Täuschung der den Beitritt zum Immobilienfonds finanzierenden Bank bei fehlender objektiver Evidenz der Unrichtigkeit prospektierter BaukostenOLG Schleswig, Beschl. v. 30.09.2009 – 5 U 52/09OLG SchleswigBeschl.30.9.20095 U 52/09

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Anleger kann sich in Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprungs der Bank berufen, wenn er bei Vertragschluss durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. im Fondsprospekt arglistig getäuscht wurde. Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers bzw. Fondsinitiators bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, sodass sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis von der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urt. v. 24.3.2009 – XI ZR 456/07 Rz. 36, ZIP 2009, 1054 = ZfIR 2009, 484 (LS) = WM 2009, 1028, dazu EWiR 2009, 511 (Maier)).

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