ZfIR 2008, 720

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008RechtsprechungVertragsrechtBGB § 633 Abs. 2 Satz 3 a.F.; VOB/B § 13 Nr. 6 CLeistungserbringung nach anerkannten Regeln der Technik nicht ausreichend für UnverhälnismäßigkeitseinredeBGB§ 633VOB§ 13BGH, Urt. v. 10.04.2008 – VII ZR 214/06 (OLG München)BGHUrt.10.4.2008VII ZR 214/06OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung darf das Interesse des Auftraggebers an einer vertraglich vereinbarten höherwertigen und risikoärmeren Art der Ausführung nicht deshalb als gering bewertet werden, weil die tatsächlich erbrachte Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

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