RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2026
Aktuell
OLG Brandenburg: Rangsdorfer Grundstück – Terminsverlegung
Das OLG Brandenburg hat bekanntgegeben, dass der anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache um ein Grundstück mit Haus in Rangsdorf zwecks Durchführung von Vergleichsverhandlungen verlegt worden ist. Die Ersteher verloren durch Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses das Eigentum an dem von ihnen bebauten Grundstück rückwirkend an den Eigentümer.
Im hier in Rede stehenden Verfahren streiten die Parteien um Ansprüche im Rahmen der Rückabwicklung des Zuschlags. Nachdem der BGH ein früheres Berufungsurteil des OLG Brandenburg im Zuge einer Änderung seiner Rechtsprechung aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte (BGH v. 14. 3. 2025 – V ZR 153/23, ZfIR 2025, 299 (m. Anm. Horn, S. 307)), hat der zuständige Senat den auf den 15. 1. 2026 anberaumten Termin nun im Einverständnis mit den Parteien auf den 15. 10. 2026 verlegt und das Verfahren an die Güterichterin des OLG Brandenburg verwiesen, um ihnen weitere Vergleichsverhandlungen zu ermöglichen. (PM OLG Brandenburg v. 8. 1. 2026)





