ZfIR 2026, 95

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 10; BGB § 343; HGB § 34813. Herabsetzung einer in der Gemeinschaftsordnung für einzelnen Wohnungseigentümer wirksam vereinbarten Vertragsstrafe WEG§ 10 BGB§ 343 HGB§ 348 BGH, Urt. v. 24.10.2025 – V ZR 129/24 (LG Berlin II)BGHUrt.24.10.2025V ZR 129/24LG Berlin II

Leitsatz des Gerichts:

In einer Gemeinschaftsordnung können für den Fall einer Bauzeitüberschreitung bei der Ausübung eines Ausbaurechts Regelungen über Strafzahlungen getroffen werden, für die §§ 339 ff. BGB gelten. Hiernach verwirkte Strafen unterliegen der Herabsetzungsmöglichkeit nach § 343 BGB; § 348 HGB ist nicht anwendbar.

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