ZfIR 2026, 89

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB §§ 168, 873 Abs. 1, § 925 Abs. 1, § 2325 Abs. 3; InsO § 129 Abs. 1, 2, §§ 133, 134 Abs. 1, § 140 Abs. 1, 3, § 143 Abs. 1 Satz 1Keine Gläubigerbenachteiligung durch Unterlassen der Ausübung einer mit (jenseits der 4-jährigen Anfechtungsfrist) schenkweiser Grundstücksübertragung vorbehaltenen Belastungsvollmacht BGB§ 168 BGB§ 873 BGB§ 925 BGB§ 2325 InsO§ 129 InsO§ 133 InsO§ 134 InsO§ 140 InsO§ 143 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 25.07.2025 – 4 U 282/22 (nicht rechtskräftig; LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Urt.25.7.20254 U 282/22nicht rechtskräftigLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Behält sich der Erblasser bei der (außerhalb der Frist des § 134 Abs. 1 InsO erfolgten) schenkweisen Übertragung eines Grundstücks das Recht vor, den Grundbesitz zu belasten, führt das Nichtgebrauchmachen von dieser Belastungsvollmacht nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung i. S. d. § 129 InsO.

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