ZfIR 2026, 83

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB § 241 Abs. 2, § 278 Satz 1, § 280 Abs. 1, § 535 Abs. 1 Satz 2Haftung des Wohnungseigentümers gegenüber seinem Mieter für von GdWE beauftragtem Winterdienst BGB§ 241 BGB§ 278 BGB§ 280 BGB§ 535 BGH, Urt. v. 06.08.2025 – VIII ZR 250/23 (LG Limburg)BGHUrt.6.8.2025VIII ZR 250/23LG Limburg

Leitsatz des Gerichts:

Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.

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